EUR1
Genehmigt Exporteur-Status
Mittwoch, 11 Januar 2017 10:00Der Nachweis, der den Präferenzursprung der Handelswaren belegt, ist das Präferenzabkommen der Europäischen Gemeinschaft, welches mit verschiedenen Ländern geschlossen wurde. Dies ist im allgemeinen die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.