Export
Import / Export
Dienstag, 10 Januar 2017 10:00Import:
Vorlegung der notwendigen Dokumente für die Abfertigung bei der Zollstelle; zum zollrechtlich freien Verkehr mit Verbrauch, der üblichsten Formvorschrift nach, die entsprechenden Zolltarife und die Mehrwertsteuer bezahlend.
Durch den zollrechtlich freien Verkehr unmittelbare Weiterleitung an einen anderen Mitgliedstaat im Zeitrahmen in einer Zeitfrist von 15 Tagen. Die Mehrwertsteuer wird am Zielort beglichen.