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Montag, 09 Januar 2017 10:00Seitdem Spanien ab dem 01. Januar 1993 in die Europäische Union eingetreten ist, ist man dazu verpflichtet monatlich eine Meldung über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr (INTRASTAT), sowohl bei der Einfuhr, als auch bei der Ausfuhr, wenn man die jährliche statistische Schwelle der Zollbehörden und den Verbrauchersteuern überschritten hat, vorzulegen.