Zolldienstleistungen
Für uns spielt das ZOLLLAGER (ZL), ANDERE LAGER ALS ZOLLLAGER (AZL), LAGER VORÜBERGEHENDER VERWAHRUNG (LVV), LAGER FÜR EXPORTWAREN (LEW) und STEUERLAGER (SL), eine groβe Rolle. Durch diese Arten von Lagerung und in den eigenen Betriebsgebäuden der Importeure oder Lagerhalter, sind verschiedene Zolltätigkeiten, wie in einem Zollamt, möglich.
Der Nachweis, der den Präferenzursprung der Handelswaren belegt, ist das Präferenzabkommen der Europäischen Gemeinschaft, welches mit verschiedenen Ländern geschlossen wurde. Dies ist im allgemeinen die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.
Import:
Vorlegung der notwendigen Dokumente für die Abfertigung bei der Zollstelle; zum zollrechtlich freien Verkehr mit Verbrauch, der üblichsten Formvorschrift nach, die entsprechenden Zolltarife und die Mehrwertsteuer bezahlend.
Durch den zollrechtlich freien Verkehr unmittelbare Weiterleitung an einen anderen Mitgliedstaat im Zeitrahmen in einer Zeitfrist von 15 Tagen. Die Mehrwertsteuer wird am Zielort beglichen.
Seitdem Spanien ab dem 01. Januar 1993 in die Europäische Union eingetreten ist, ist man dazu verpflichtet monatlich eine Meldung über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr (INTRASTAT), sowohl bei der Einfuhr, als auch bei der Ausfuhr, wenn man die jährliche statistische Schwelle der Zollbehörden und den Verbrauchersteuern überschritten hat, vorzulegen.
Jedes mal wenn einem ein Zollvorgang bevorsteht, kommen einem viele Zweifel über die Tauglichkeit, und sogar die Legalität unserer Tätigkeiten auf.
SOLDEVILLA ADUANA, SL bietet Ihnen jeden beliebigen Service, der mit dem Auβenhandel verbunden ist, an. Dieser geht von Genehmigungen, verbindliche Zollauskünfte, verbindliche Wertauskünfte, Frachtangebote, Ursprungszeugnisverfahren in der Handelskammer, Verfahren der konsularischen Rechnungen und weitere beliebige Bedürfnisse unserer Kunden.